Wegen der vielfältigen Anwendungen von Hydraulikanlagen in allen Bereichen der Industrie, in Fahrzeugen und Baumaschinen sowie auf Schiffen und in Flugzeugen sind wesentliche Charakteristika, die zur Auswahl des geeigneten Hydrauliköls herangezogen werden, in nationalen und internationalen Normen definiert.
In den Normen werden die industrieweit akzeptierten Mindeststandards für die Anforderungen an ein Produkt der jeweiligen Gruppe festgelegt. Ebenfalls sind auch die Prüfverfahren festgelegt, sodass Angaben zur Charakterisierung der Produkte miteinander vergleichbar sind.
Neben den allgemeinen Anforderungen werden Normen für spezielle Produkt-Typen erstellt.
So werden schwer entflammbare Hydraulikflüssigkeiten speziell in heißen, exponierten Umgebungen eingesetzt, wo infolge von Leckagen austretende „konventionelle“ Hydraulikflüssigkeiten sich entzünden könnten. Schwer entflammbare Fluide reduzieren bzw. vermeiden dieses Risiko. Sie werden in 4 Gruppen unterteilt, die sich an dem Flüssigkeitstyp orientieren:
HFA | Öl-in-Wasser Emulsion (Wassergehalt > 80 %) |
HFB | Wasser-in-Öl Emulsion (Wassergehalt > 40 %) |
HFC | Wasserglykole (Lösungen mit Wassergehalt > 35 %) |
HFD | Synthetische Flüssigkeiten (wasserfrei) |
Umweltverträgliche Hydraulikflüssigkeiten werden besonders in Maschinen, die in biologisch kritischen Umgebungen betrieben werden, eingesetzt. Sie sind biologisch abbaubar, sodass im Falle einer Havarie, d. h. einer unbeabsichtigten Freisetzung von Hydraulikflüssigkeit, die Beeinträchtigung der Umwelt (verglichen mit Mineralöl) minimiert wird. Sie werden in der ISO 15380 nach den verwendeten Basisflüssigkeiten beschrieben und wie folgt unterteilt: Allen gemeinsam ist die Beschreibung als „HE“ – Hydraulic Environmental, gefolgt von der Kennzeichnung der Basisflüssigkeit:
HETG | auf Basis von Triglyceriden |
HEPG | auf Basis von Polyglykolen |
HEES | auf Basis von synthetischen Estern |
HEPR | auf Basis anderer Flüssigkeiten, meist Poly-alpha-Olefine |
Am weitesten verbreitet sind Hydrauliköle auf Mineralölbasis. Die Mindestanforderungen sind beschrieben in DIN 51524:
DIN 51524-1 Druckflüssigkeiten - Hydrauliköle - Teil 1: Hydrauliköle HL
DIN 51524-2 Druckflüssigkeiten - Hydrauliköle - Teil 2: Hydrauliköle HLP
DIN 51524-3 Druckflüssigkeiten - Hydrauliköle - Teil 3: Hydrauliköle HVLP
Die Norm wurde ursprünglich für Mineralöl basierte Produkte erstellt, wird aber in der Industrie ebenfalls zur Beschreibung synthetischer Hydrauliköle auf Basis anderer Fluide herangezogen.
Wie bereits erwähnt beschreibt die DIN 51524 die Mindestanforderungen an ein Hydrauliköl und die meisten Anlagenhersteller setzen die Verwendung eines solchen Öles voraus. Dennoch gibt es zwischen den auf dem Markt erhältlichen Ölen große Qualitätsunterschiede, obwohl alle Öle in der Regel die Anforderungen der DIN erfüllen. Die DIN wird nur in Intervallen dem Stand der Technik angepasst und viele Öle sind heute weit besser als nach DIN 51542 gefordert wird. Einige Anlagenhersteller haben aus diesem Grund Anforderungsprofile definiert, die z. T. weit über die DIN hinausgehen. Bestimmte Hydrauliköle, wie z. B. Produkte die in begrenztem Umfang Wasser aufnehmen können (sog. HLPD Öle) oder aber auch biologisch leicht abbaubare Produkte auf Esterbasis sind von der DIN nicht erfasst.
Die Hydraulikanlagenhersteller verlangen fast immer Produkte nach DIN 51524 Teil 2 "HLP" oder Teil 3 "HVLP". Öle dieser Qualität müssen ein bestimmtes Wasserabscheidevermögen, Filtrierbarkeit, Dichtungsverträglichkeit, Luftabscheidevermögen, Oxidationsstabilität, Verschleißschutz etc. besitzen.
Ebenfalls in der DIN 51524 wird die Forderung nach Einhaltung der Reinheitsklasse 21/19/16 mit folgender Fußnote versehen:
"Die Anforderungen an die Sauberkeit der Druckflüssigkeiten sind anlagenspezifisch. Durch Vereinbarung zwischen Lieferant und Verbraucher können entsprechende Reinheitsklassen festgelegt werden. Zu beachten ist, dass Öl bei Transport und Lagerung vielfältigen Einflüssen ausgesetzt ist. In jedem Fall muss durch sorgfältige Filterung der Druckflüssigkeit beim Einfüllen die für die Anlage geforderte Reinheit sichergestellt werden. Der in der Tabelle angegebene Wert 21/19/16 entspricht dem Stand der Technik, andere Werte bei Anlieferung können vereinbart werden."
Feinstpartikel können die Lebensdauer einer Anlage erheblich beeinflussen. Aus diesem Grund schreiben die Hersteller von Hydraulikanlagen vor, dass das Öl über Spezialfilter in die Anlage gefüllt werden muss. Die Forderung nach einer Reinheitsklasse für Frischöl ergibt an dieser Stelle keinen Sinn, daher auch die Fußnote. Die Befüllung über Filter ist insofern sinnvoll, weil bei Transport und Lagerung - trotz sorgfältiger und aufwändiger Reinigung von Gebinden – feinste Partikel in das Öl gelangen können. Aus diesen Gründen gibt es die Filtervorschrift beim Befüllen.