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REGELWERKE

Biozide und Fungizide

Biozide (Wirkstoffe gegen Bakterien) und Fungizide (Wirkstoffe gegen Pilze) werden speziell in wassergemischten Kühlschmierstoffen zur Konservierung verwendet. Ohne eine entsprechende Konservierung würden Kühlschmierstoffe durch Bakterien- und Pilzwachstum innerhalb kürzester Zeit unbrauchbar werden, was nicht nur die Umwelt, sondern auch die Gesundheit der Beschäftigten in Betrieben, welche Kühlschmierstoffe einsetzen, gefährden würde. Näheres dazu s. VDI-Richtline 3397 Teil 4 (in Bearbeitung).

Alternativ zur Verwendung von Bioziden gibt es physikalische Verfahren, deren Praxistauglichkeit noch nicht endgültig bewiesen ist.


Informationen zu Bioziden:

Die wichtigsten bioziden Wirkstoffe für Kühlschmierstoffe sind sog. Formaldehyddepotstoffe (FAD). Durch die umstrittene Einstufung von Formaldehyd (nicht zu verwechseln mit FAD) als "krebserzeugend Kategorie 1B" sind auch Formaldehyddepotstoffe in die Kritik geraten. FAD stellen bislang kein toxikolisches Problem dar, wir durch eine Studie der DGUV konnte zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Bei mit FAD konservierten Kühlschmierstoffen werden die zulässigen Formaldehydgrenzwerte nicht überschritten. Eine Präsentation mit einer Übersicht zu FAD gibt es hier.

Die Wirksamkeit von Bioziden gegenüber verschiedenen Bakterienarten variiert. Dies wurde z. B. in einer Studie der BG zur Wirksamkeit von Bioziden auf Mycobacterien untersucht (Version in Englisch). Ebenfalls von der BGHM stammt eine Handlungshilfe zur Verwendung von Isothizolinonen (CIT/MIT).

Die Biozid-Zulassungsverordnung hatte gravierende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Bioziden für Kühlschmierstoffe. Alle Biozide für die Produktgruppe 13 (Kühlschmierstoffe) müssen umfangreich auf ihre Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt getestet werden. Diesen aufwändigen und konstenintensiven Prozess haben viele Biozidhersteller gescheut. Lediglich 18 Stoffe (von über 1000) sind übrig geblieben, darunter 8 FAD.

Die ECHA hat eine "List of active substances and suppliers" veröffentlicht, aus der hervorgeht, wer welche Biozide angemeldet hat (http://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/active-substance-suppliers). Anbei finden Sie einen Auszug dieser Liste mit den Wirkstoffen für die Produktgruppe 13 (Metallbearbeitungsflüssigkeiten) nebst der Anmelder und Herkunftsländer. Die für die Produktgruppe 13 verfügbaren Biozide sind:

  • Chlorocresol
  • Biphenyl-2-ol
  • 2-Phenoxyethanol
  • N-(3-aminopropyl)-N-dodecylpropane-1,3-diamine (Diamine)
  • 1,2-benzisothiazol-3(2H)-one (BIT)
  • 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (MIT)
  • (ethylenedioxy)dimethanol (Reaction products of ethylene glycol with paraformaldehyde (EGForm))
  • Pyridine-2-thiol 1-oxide, sodium salt (Sodium pyrithione)
  • 2,2',2''-(hexahydro-1,3,5-triazine-1,3,5-triyl)triethanol (HHT)
  • Tetrahydro-1,3,4,6-tetrakis(hydroxymethyl)imidazo[4,5-d]imidazole-2,5(1H,3H)-dione (TMAD)
  • 1,3-bis(hydroxymethyl)-5,5-dimethylimidazolidine-2,4-dione (DMDMH)
  • .alpha.,.alpha.',.alpha.''-trimethyl-1,3,5-triazine-1,3,5(2H,4H,6H)-triethanol (HPT)
  • 2-octyl-2H-isothiazol-3-one (OIT)
  • 3-iodo-2-propynylbutylcarbamate (IPBC)
  • 2-butyl-benzo[d]isothiazol-3-one (BBIT)
  • Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6) (Mixture of CMIT/MIT)
  • Free radicals generated in situ from ambient air or water
  • Reacion products of paraformaldehyde and 2-hydrosypropylamine (ratio 3:2)

Neben Bioziden sind auch Biozidprodukte (Mischungen, die Biozide enthalten) zulassungspflichtig, darunter fallen z. B. einige Systemreiniger, weswegen diese zumeist von den Biozidherstellern und nicht mehr von den Schmierstoffherstellern vertrieben werden. Vorkonserviertes Kühlschmierstoffkonzentrat sollte nicht als Biozidprodukt gelten, da das Biozid nicht zur Konservierung des Kühlschmierstoff-Konzentrates dient.

 

 

Natriumpyrithion

Natriumpyrithion (CAS-Nr. 3811-73-2) ist ein weit verbreitetes Fungizid und ist einer der noch verbliebenen fungiziden Wirkstoffe, der im Rahmen der Biozidrichtlinie 98/8/EG (ab 01.09.2013: Biozidverordnung EG-V 528/2012) für Produktart 13 "Metallbearbeitungsflüssigkeiten" unterstützt wird.

Im Juli 2012 wurde die Neubewertung der Schwangerschaftsgruppe durch die MAK-Kommission in der TRGS 900 übernommen.

Der geänderte Eintrag "Z" bedeutet: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden (siehe Nummer 2.7).

Seither besteht das Problem, dass auch bei Einhaltung des AGW (=MAK) kein genügender Schutz exponierter schwangerer Frauen besteht. Auch Tätigkeiten mit "vernachlässigbarer" inhalativer Exposition (z. B. bei der Analyse NaPy-haltiger KSS-Proben bei den KSS-Herstellern) stellen ein Problem dar.

Aus diesem Anlass wurde im April 2013 im gemeinsamen Arbeitskreis VKIS-VSI-IGM-Stoffliste KSS eine Lösung gesucht. Dr. Kalberlah (FoBIG) bot an zu prüfen, ob es möglich ist, in Übereinstimmung mit der MAK-Kommission der DFG und dem UA III Arbeitsstoffbewertung des AGS einen Zahlenwert für eine Luftkonzentrations zu erhalten , bei der ein sicheres Arbeiten auch für schwangere Frauen möglich ist.

Als Ergebnis wurde beigefügtes Dossier erstellt. Unter Berücksichtigung einer "worst case" Betrachtung sind Daten wie typische NaPy-Konzentrationen im KSS, KSS-Konzentrationen in der Bearbeitung und daraus resultierende NyPy-Konzentrationen im wg-KSS und direkt in der Atemluft eingeflossen. Auch Hautkontakt durch das hautresorptive NaPy wurde berücksichtigt.

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