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REGELWERKE

Die Gefahrstoffverordnung

Schmierstoffe können auch Gefahrstoffe enthalten. Beschäftigte sind z. B. beim unsachgemäßen Einsatz von Kühlschmierstoffen durch Aerosole und Dämpfe exponiert. Störungen, Belastungen, Unfälle und Krankheiten können die Qualität der Arbeit, die Produktivität, die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter und letztlich das "Bild" Ihres Unternehmens beeinflussen. Eine gute Arbeitspraxis im Umgang mit Gefahrstoffen ist die Basis für einen produktiven Arbeitsablauf und für die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 2010 ist veröffentlicht und seit 01.12.2010 in Kraft (letzte Änderung 21.07.2021). Sie beschreibt verbindlich den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Unter diesem Link finden Sie den Originaltext, außerdem Erläuterungen und eine Version mit farblicher Markierung und Neuerungen.

Schwerpunkte der GefStoffV sind u. a.

 

  • die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung (§ 7)
  • das auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung basierende Konzept von Schutzmaßnahmen (vier Schutzstufen) (§ 8-11). Von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es ein recht einfach zu handhabendes „Einfaches Maßnahmenkonzept“, welches dem Anwender erleichtern soll, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
  • die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Gefährdung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch diese in der GefStoffV aufgeführten Schutzmaßnahmen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren (§ 8)
  • die Funktion der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bekannt- gemachten Regeln und Erkenntnisse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS), d. h. insbesondere der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Bei Einhaltung dieser Regeln und Erkenntnisse ist in der Regel davon auszugehen, dass die in der GefStoffV gestellten Anforderungen erfüllt sind.

Der VSI bietet Seminare zum Thema „Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung“ an. Näheres im Mitgliederbereich.