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REGELWERKE

Entsorgung

Praxisempfehlungen der GVÖ

Mit dem Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen ist das Verpackungsgesetz erstmalig umfassend novelliert worden. Die „kleine" Novelle des Verpackungsgesetzes vom 09.06.2021 ist am 14.06.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und grundsätzlich am 03.07.2021 in Kraft getreten.

Die mit der Novelle des Verpackungsgesetzes neu aufgenommenen Pflichten für Hersteller und Vertreiber werden dagegen teilweise erst zum 01.01.2022 bzw. 01.07.2022 in Kraft treten. Die wesentlichen Änderungen der Novelle des Verpackungsgesetzes für die Mineralölwirtschaft und die Schmierstoffindustrie hat die Gebinde-Verwertungsgesellschaft der Mineralölwirtschaft mbH (GVÖ) in den „Praxisempfehlungen" zusammengefasst. Die GVÖ hat zugesichert, ihre Kunden auch hinsichtlich der sich aus der Novelle des Verpackungsgesetzes ergebenden neuen Pflichten in bekannter und bewährter Weise zu unterstützen und kann den verpflichteten Herstellern und Vertreibern als das für die Branche  maßgebliche herstellergetragene Rücknahmesystem die notwendige Unterstützung bei der Wahr­nehmung der neuen Pflichten zukommen lassen.

Für Fragen im Zusammenhang mit der Novelle des VerpackG steht die GVÖ jederzeit zur Verfügung.