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Technische Regeln für Gefahrstoffe Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben. In den vergangenen Monaten wurden wieder eine Reihe von neuen Technischen Regeln für Gefahrstoffe publik gemacht, die auch für unsere Branche von Bedeutung sind. Sie können sie zweckmäßigerweise im aktuellen Wortlaut auf der Homepage der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) herunterladen unter www.baua.de→Themen von A bis Z→Gefahrstoffe →Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Es handelt sich hierbei insbesondere um die
Interessant dürfte auch ein im Juli 2008 aktualisiertes neues „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren (nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EGW, TRGS 905 und TRGS 906) sein, das Sie ebenfalls unter o.g. Internetadresse herunterladen können. Im übrigen empfiehlt sich ohnehin, von Zeit zu Zeit wegen etwaiger Änderungen bei den für Sie einschlägigen TRGS den entsprechenden Informationsservice der BAuA über das Internet zu nutzen. Aufgrund der Umsetzung der EU Richtlinie 98/8/EG in die neue Gefahrstoffverordnung mußte ein neues Grenzwertkonzept eingeführt werden: Es gibt nur noch sogenannte "Arbeitsplatzrichtwerte" (ARW), die Arbeitsmedizinisch - Toxikologisch begründet sind, d.h. TRK Werte, MAK Werte und andere technisch begründete Grenzwerte, wie z.B. der Luftgrenzwert für Kühlschmierstoffe entfallen und damit müssen die entsprechenden TRGS durch die Unterausschüsse (UA) des AGS (Arbeitskreis Gefahrstoffe) neu erarbeitet werden. Der UA III im AGS plant, den technisch begründeten Luftgrenzwert für Kühlschmierstoffe in einem arbeitsmedizinisch toxikologischen Arbeitsrichtwert (ARW) umzuwandeln. Aufbau des Technischen Regelwerks Das Technische Regelwerk gliedert sich wie folgt: TRGS 001 - 099 Allgemeines, Aufbau und Anwendung TRGS 100 - 199 Begriffsbestimmungen TRGS 200 - 299 Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen TRGS 300 – 399 Gesundheitliche Überwachung TRGS 400 – 499 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 – 599 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen TRGS 600 – 699 Ersatzstoffe- und Ersatzverfahren TRGS 700 - 799 Brand- und Explosionsschutz TRGS 900 - 999 Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS
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