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EU-Chemikalienpolitik ("REACH") Diese Seite wird z.Zt. überarbeitet. Am 1. Juni 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, das EU-Chemikalienrecht, genannt "REACH" (Regsistration , Evaluation and Authorisation of Chemicals) in Kraft getreten. Der BDI hat auf seiner Website umfangreiche Hilfestellungen zu REACH zur Verfügung gestellt. Besondere Beachtung verdienen die BDI-Hilfestellungen. Zielsetzung von REACH ist es, alle Chemikalien, die in der EU in Mengen größer als 1 Tonne/Jahr umfassend auf ihre Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt zu untersuchen. Man erhofft sich hiervon einen verbesserten Schutz von Mensch und Umwelt. Links zu REACH: BDI Helpdesk (sehr kompetent, äußerst empfehlenswert): Konferenz und Informationen des Umweltbundesamts (UBA): Europäische Chemikalienagentur (ECHA): |
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