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J.HÜBNER August 2008
MAK- UND BAT-WERTE-LISTE 2008
Erläuterungen:
In der MAK- und BAT-Werte-Liste werden wie üblich die abgeschlossenen Untersuchungen und Überprüfungen (Änderungen und Neuaufnahmen) aufgeführt (blaue Seiten; in der Stoffliste mit einem Stern gekennzeichnet). Darüber hinaus wird das Arbeitsprogramm der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft („MAK-Kommission“) für das Folgejahr bzw. die Folgejahre veröffentlicht (gelbe Seiten).
Dieses Papier enthält vor allem ausgewählte Informationen und Hinweise, die den Kühlschmierstoffsektor betreffen.
Im Folgenden sind Kühlschmierstoff(KSS)-Komponenten sowie eine Reihe anderer Stoffe (letztere sind kursiv gesetzt), die im Schmierstoffsektor, in der Mineralölindustrie oder in der Metallindustrie von Interesse sind (z.B. Metalle, Komponenten von Reinigern oder Lösungsmittel) oder die sonst allgemeine Bedeutung haben, aufgeführt. Einstufungen bzw. Markierungen, Grenzwerte oder geplante Aktivitäten von besonderem Interesse für den KSS-Sektor sind in Fettdruck gesetzt.
Wie üblich enthält das Arbeitsprogramm der MAK-Kommission die Daueraktivität „Kühlschmierstoffe, Komponenten - Überprüfung der Toxizität und Kanzerogenität“.
Nach wie vor ist nicht erkennbar, wie die MAK-Kommission die geplante Aufstellung von MAK-Werten und die Überprüfung auf sensibilisierende Wirkung für Komponenten von Hydraulikflüssigkeiten und Schmierstoffen durchführen will (siehe Abschnitt Xd - Besondere Arbeitsstoffe/Hydraulikflüssigkeiten und Schmierstoffe). Von der erwähnten diesbezüglichen Kooperation mit dem „Verband der Schmierstoffhersteller“ ist jedenfalls dem VSI bislang nichts bekannt. Auch die „2003 vorgelegte Liste von aktuellen Komponenten“ wurde noch nicht gesichtet (bis auf eine Erwähnung von Bis(2-ethylhexyl)zinkdithiophosphat als „bearbeiteter Stoff“).
Die von der MAK-Kommission beschlossenen Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen („MAK-Werte“) oder Einstufungen bzw. Markierungen haben keine rechtlich bindende Wirkung; sie werden auch nicht automatisch in entsprechende staatliche Luftgrenzwerte (Arbeitsplatzgrenzwerte) oder Einstufungen bzw. Kennzeichnungen überführt. Da jedoch -als Folge der Einführung der neuen Gefahrstoffverordnung zum 1.1.2005- in der TRGS 900 („Arbeitsplatzgrenzwerte“) nur noch arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründete Luftgrenzwerte enthalten sind, dürfte die MAK-Kommission wieder einen größeren Einfluß auf die Aufstellung von nationalen Luftgrenzwerten gewinnen. Es gibt eine ganze Reihe von Diskrepanzen zwischen der MAK- und BAT-Werte-Liste einerseits (Einstufungen/Markierungen bzw. MAK-Werte) und den staatlichen (meist EU-) Einstufungen und Kennzeichnungen bzw. den Luftgrenzwerten in der TRGS 900, z.B. im Falle der Ölsäure (siehe unten) oder bei einer Reihe von „Sh“-Markierungen („Gefahr der Sensibilisierung der Haut“). Diese Diskrepanzen resultieren vorwiegend aus unterschiedlichen Kategoriesystemen oder Entscheidungskriterien.
Dieses Papier enthält auf Seite 5 eine Liste von relevanten Stoffen, für die zur Zeit ein MAK-Wert der DFG (d.h. der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe), jedoch kein staatlicher Luftgrenzwert (Arbeitsplatzgrenzwert, AGW) gemäß TRGS 900 existiert.
Wichtige Änderungen bzw. Neuaufnahmen 2008:
· TALLÖL DESTILLIERT wurde als „Krebserzeugend, DFG-Kategorie 3A“ (siehe Glossar) eingestuft und darüber hinaus mit „Sh“ („Gefahr der Sensibilisierung der Haut“) markiert („Sh“ mit Fußnote: „Gilt nur für Abietinsäure-haltige Tallöldestillate (siehe auch Begründung Abietinsäure 2002)“). Da die in KSS verwendeten Tallöldestillate in der Regel signifikante Mengen Abietinsäure enthalten, ist die KSS-Branche von dieser Entscheidung der MAK-Kommission betroffen. Während die Sh-Markierung offenbar aus der gleichen Markierung der Abietinsäure resultiert, ist zu vermuten, daß die Einstufung „Krebserzeugend, Kategorie 3A“ aus der gleichen, umstrittenen Klassifizierung der Ölsäure (siehe unten) abgeleitet wurde, da Tallöldestillate in der Regel größere Anteile an Ölsäure enthalten. Eine toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung für Tallöl ist bisher offenbar nicht erschienen. Auffällig ist, daß die Überprüfung von Tallöldestillaten nicht, wie ansonsten üblich, auf den gelben Seiten (geplante Änderungen und Neuaufnahmen) der MAK- und BAT-Werte-Liste des letzten Jahres bzw. der letzten Jahre angekündigt wurde. Die Hersteller von Tallöldestillaten und die nachgeschalteten Anwender hatten folglich keine Gelegenheit, Beiträge zur Überprüfung zu leisten.
Im staatlichen System (EU) ist Tallöl bisher nicht als Gefahrstoff eingestuft worden.
· ISONONANSÄURE wurde überprüft; mangels ausreichender Daten konnte kein MAK-Wert aufgestellt werden (daher Zuordnung zu Abschnitt IIb). Es erfolgten keine Einstufungen oder Markierungen.
Weitere Anmerkungen zu relevanten KSS-Komponenten und Stoffen:
· Carbendazim (2-(Methoxycarbonylamino)-benzimidazol) Laut Arbeitsprogramm (siehe unten) beabsichtigt die MAK-Kommission, einen MAK-Wert aufzustellen und die krebserzeugende Wirkung zu überprüfen. Soweit KSS betroffen sind, ist dieser Aufwand nicht mehr notwendig, da dieses Fungizid zwar gemäß EU-Biozid-Richtlinie für Produktart 13 („Schutzmittel für Metallbearbeitungsflüssigkeiten“) notifiziert wurde; es wurde jedoch kein Dossier eingereicht. Dieses Fungizid darf daher voraussichtlich ab 2009 nicht mehr für den Einsatz in KSS in Verkehr gebracht werden.
· Formaldehyd Formaldehyd ist zur Zeit seitens der MAK-Kommission als „Krebserzeugend, DFG-Kategorie 4“ („…bei Einhaltung des MAK-Wertes….ist kein nennenswerter Beitrag zum Krebsrisiko für den Menschen zu erwarten…“ – siehe Glossar) eingestuft. Die MAK-Kommission hat die Überprüfung des krebserzeugenden Potentials von Formaldehyd im Jahre 2007 in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen. Dies wurde offenbar durch die von der International Agency for Research on Cancer (IARC) im Juni 2004 veröffentlichte, inzwischen von verschiedenen Autoren nachdrücklich in Frage gestellte Mitteilung, man habe eine krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd beim Menschen nachgewiesen, verursacht (siehe u.a. den Beitrag „Formaldehyd - ein krebserzeugender Stoff ?“ von August 2007 auf der VSI-Homepage sowie die Internetseiten von FORMACARE – www.formacare.org).
· Ölsäure Die umstrittene Einstufung von Ölsäure als „Krebserzeugend, Kategorie 3A“ (siehe Glossar) der MAK-Kommission existiert nach wie vor. Da Ölsäurederivate einer der Hauptbestandteile der menschlichen Nahrung sind, aus denen Ölsäure in erheblichen Mengen freigesetzt wird, wäre eine Plausibilitätsprüfung seitens der MAK-Kommission angezeigt (siehe u.a. VSI aktuell III/00, DGMK-Information von April 2000). Im staatlichen System ist Ölsäure überhaupt nicht als Gefahrstoff eingestuft. Es sind keine Bestrebungen seitens der EU bekannt, ein Einstufungsverfahren hinsichtlich der angeblich krebserzeugenden Wirkung von Ölsäure einzuleiten.
· Phenothiazin (Neuaufnahme) Phenothiazin wird in der MAK- und BAT-Werte-Liste als KSS-Komponente geführt. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob dieser Stoff tatsächlich in KSS eingesetzt wird.
· Thiabendazol (2-(Thiazol-4-yl)benzimidazol) Dieses Fungizid wurde zwar gemäß EU-Biozid-Richtlinie notifiziert; es wurde jedoch kein Dossier für Produktart 13 eingereicht. Es darf daher voraussichtlich ab 2009 nicht mehr als „Schutzmittel für Metallbearbeitungsflüssigkeiten“ in Verkehr gebracht werden.
· Triethanolamin Die stark umstrittene Sh-Markierung (Gefahr der Hautsensibilisierung) von Triethanol-amin wurde von der MAK-Kommission 2006 zurückgenommen. Aus unerfindlichen Gründen wird jedoch in der Stoffliste bei Triethanolamin weiter auf Abschnitt IV („Sensibilisierende Arbeitsstoffe“) hingewiesen. Dagegen ist merkwürdigerweise der Hinweis auf Abschnitt Xc („Besondere Arbeitsstoffe - Kühlschmierstoffe“) entfallen. Die Überprüfung der möglichen krebserzeugenden Wirkung von Triethanolamin wie auch die Aufstellung eines MAK-Wertes sind nach wie vor im Arbeitsprogramm der MAK-Kommission enthalten.
· Verweis auf den „technikbasierten Grenzwert von 10 mg/m3 für KSS“ Folgende KSS-Komponenten haben in der Stoffliste die Fußnote 40) „Bei Einhaltung des technikbasierten Grenzwerts von 10 mg/m3 E für Kühlschmierstoffe ist mit einer gesundheitsschädlichen Wirkung nicht zu rechnen“ erhalten:
1-Dodecanol 1-Hexadecanol 1-Octadecanol 2-Octyldocecan-1-ol Triazintriyltriimino-trihexansäure
Den „technikbasierten Grenzwert von 10 mg/m3 E für Kühlschmierstoffe“ gemäß TRGS 900 gibt es seit dem 1.1.2005 nicht mehr. Es fällt in diesem Zusammenhang auf, daß die obengenannten vier aliphatischen Alkohole mit dieser Fußnote versehen wurden, nicht jedoch die ebenfalls in der Liste enthaltenen 1-Hexanol, 2-Hexyldecanol, 1-Octanol, 1-Tetradecanol und iso-Tridecanol.
Die MAK-Kommission hat sich nicht in der Lage gesehen, für die obengenannten aliphatischen Alkohole MAK-Werte aufzustellen, während es für die meisten dieser Verbindungen neuere Arbeitsplatzgrenzwerte gemäß TRGS 900 gibt.
Wichtige geplante Überprüfungen und Neuaufnahmen 2009 oder später von besonderem Interesse für den Kühlschmierstoff- und Schmierstoffsektor:
Relevante Stoffe, die zur Zeit einen MAK-Wert (DFG), jedoch keinen staatlichen Luftgrenzwert (AGW/TRGS 900) haben (Auszug)
B Der Stoff ist in der Bearbeitungsliste des UA III des AGS enthalten (Internet: www.baua.de / Gefahrstoffe/Technische Regeln für Gefahrstoffe/TRGS 900); d.h. es wird angestrebt, in absehbarer Zeit einen arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründeten Arbeitsplatzgrenzwert gemäß TRGS 900 abzuleiten
E Einatembare Fraktion
AUSFÜHRLICHE DARSTELLUNG DER ERFOLGTEN BZW. GEPLANTEN ÄNDERUNGEN, ÜBERPRÜFUNGEN UND NEUAUFNAHMEN
In der nachstehenden Teilliste „Änderungen 2008“ werden nur diejenigen relevanten Stoffe aufgeführt, bei denen sich Einstufungen, Markierungen, MAK-Werte u.a. gegenüber der Liste für 2007 geändert haben, oder die neu aufgenommen wurden. Die sich auf die MAK-Werte (8-Stunden-Mittelwerte) beziehenden „Spitzenbegrenzungen“ (Überschreitungsfaktoren bei kurzzeitigen Expositionsspitzen) wurden aus Vereinfachungsgründen nicht in die vorstehenden Tabellen aufgenommen.
Änderungen 2008
Neuaufnahmen 2008
GLOSSAR für Neuaufnahmen 2008 und Änderungen 2008
MAK-WERTE
MARKIERUNGEN
KREBSERZEUGENDE ARBEITSSTOFFE:
(bei den in den vorstehenden Tabellen genannten Einstufungen handelt es sich stets um die DFG-Kategorien, nicht um die staatlichen (d.h. EU-)Einstufungen)
KEIMZELLMUTAGENE:
SCHWANGERSCHAFT:
Geplante Überprüfungen und Änderungen 2009 oder später
* bereits in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 als geplante Überprüfung oder Änderung enthalten
Geplante Neuaufnahmen 2009 oder später
* bereits in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 als geplante Neuaufnahme enthalten
BAT-Werte – Änderungen 2008 (Auszug) (Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte)
Änderungen gegenüber der Liste 2007
Die Änderungen gegenüber der Liste 2007 (siehe vorn unter „Änderungen 2008“ und „Neuaufnahmen 2008“) sind in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2008 (Teil II - Stoffliste) wie üblich mit einem Stern gekennzeichnet. Die MAK-Kommission hat diese Vorschläge verabschiedet, stellt sie jedoch bis 31.12.2008 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden, die von der Kommission geprüft und ggf. für die endgültige Verabschiedung berücksichtigt werden.
Wissenschaftliche Begründungen
Für jede Entscheidung wird eine ausführliche wissenschaftliche Begründung in der Reihe „Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe, toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründungen von MAK-Werten“ veröffentlicht (zu beziehen beim Verlag Wiley-VCH, 69451 Weinheim).
Redaktionsschluß für Hinweise für die MAK- und BAT-Werte-Liste 2009
Betriebsärzte, Hersteller und Anwender von Industriechemikalien.werden gebeten, der Kommission weitere, bisher noch nicht erfaßte Arbeitsstoffe mitzuteilen. Wissenschaftliche und technische Angaben und Erfahrungen zu den oben aufgeführten Stoffen werden bis zum 1.2.2009 erbeten an die
Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft 53170 Bonn
QUELLE: Deutsche Forschungsgemeinschaft (Herausgeber), MAK- und BAT-Werte-Liste 2008, Verlag Wiley-VCH, Weinheim (2008), ISBN 978-3-527-32303-6
J.Hübner / August 2008
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