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J.HÜBNER                                                                                                             August 2008

 

MAK- UND BAT-WERTE-LISTE 2008

 

Erläuterungen:

 

In der MAK- und BAT-Werte-Liste werden wie üblich die abgeschlossenen Untersuchungen und Überprüfungen (Änderungen und Neuaufnahmen) aufgeführt (blaue Seiten; in der Stoffliste mit einem Stern gekennzeichnet). Darüber hinaus wird das Arbeitsprogramm der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft („MAK-Kommission“) für das Folgejahr bzw. die Folgejahre veröffentlicht (gelbe Seiten).

 

Dieses Papier enthält vor allem ausgewählte Informationen und Hinweise, die den Kühlschmierstoffsektor betreffen.

 

Im Folgenden sind Kühlschmierstoff(KSS)-Komponenten sowie eine Reihe anderer Stoffe (letztere sind kursiv gesetzt), die im Schmierstoffsektor, in der Mineralölindustrie oder in der Metallindustrie von Interesse sind (z.B. Metalle, Komponenten von Reinigern oder Lösungsmittel) oder die sonst allgemeine Bedeutung haben, aufgeführt. Einstufungen bzw. Markierungen, Grenzwerte oder geplante Aktivitäten von besonderem Interesse für den KSS-Sektor sind in Fettdruck gesetzt.

 

Wie üblich enthält das Arbeitsprogramm der MAK-Kommission die Daueraktivität „Kühlschmierstoffe, Komponenten - Überprüfung der Toxizität und Kanzerogenität“.

 

Nach wie vor ist nicht erkennbar, wie die MAK-Kommission die geplante Aufstellung von MAK-Werten und die Überprüfung auf sensibilisierende Wirkung für Komponenten von Hydraulikflüssigkeiten und Schmierstoffen durchführen will (siehe Abschnitt Xd - Besondere Arbeitsstoffe/Hydraulikflüssigkeiten und Schmierstoffe). Von der erwähnten diesbezüglichen Kooperation mit dem „Verband der Schmierstoffhersteller“ ist jedenfalls dem VSI bislang nichts bekannt. Auch die „2003 vorgelegte Liste von aktuellen Komponenten“ wurde noch nicht gesichtet (bis auf eine Erwähnung von Bis(2-ethylhexyl)zinkdithiophosphat als „bearbeiteter Stoff“).

 

Die von der MAK-Kommission beschlossenen Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen („MAK-Werte“) oder Einstufungen bzw. Markierungen haben keine rechtlich bindende Wirkung; sie werden auch nicht automatisch in entsprechende staatliche Luftgrenzwerte (Arbeitsplatzgrenzwerte) oder Einstufungen bzw. Kennzeichnungen überführt. Da jedoch -als Folge der Einführung der neuen Gefahrstoffverordnung zum 1.1.2005- in der TRGS 900 („Arbeitsplatzgrenzwerte“) nur noch arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründete Luftgrenzwerte enthalten sind, dürfte die MAK-Kommission wieder einen größeren Einfluß auf die Aufstellung von nationalen Luftgrenzwerten gewinnen.

Es gibt eine ganze Reihe von Diskrepanzen zwischen der MAK- und BAT-Werte-Liste einerseits (Einstufungen/Markierungen bzw. MAK-Werte) und den staatlichen (meist EU-) Einstufungen und Kennzeichnungen bzw. den Luftgrenzwerten in der TRGS 900, z.B. im Falle der Ölsäure (siehe unten) oder bei einer Reihe von „Sh“-Markierungen („Gefahr der Sensibilisierung der Haut“). Diese Diskrepanzen resultieren vorwiegend aus unterschiedlichen Kategoriesystemen oder Entscheidungskriterien.

 

Dieses Papier enthält auf Seite 5 eine Liste von relevanten Stoffen, für die zur Zeit ein MAK-Wert der DFG (d.h. der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe), jedoch kein staatlicher Luftgrenzwert (Arbeitsplatzgrenzwert, AGW) gemäß TRGS 900 existiert.

 

 

Wichtige Änderungen bzw. Neuaufnahmen 2008:

 

·               TALLÖL DESTILLIERT wurde als „Krebserzeugend, DFG-Kategorie 3A“ (siehe Glossar) eingestuft und darüber hinaus mit „Sh“ („Gefahr der Sensibilisierung der Haut“) markiert („Sh“ mit Fußnote: „Gilt nur für Abietinsäure-haltige Tallöldestillate (siehe auch Begründung Abietinsäure 2002)“).

Da die in KSS verwendeten Tallöldestillate in der Regel signifikante Mengen Abietinsäure enthalten, ist die KSS-Branche von dieser Entscheidung der MAK-Kommission betroffen.

Während die Sh-Markierung offenbar aus der gleichen Markierung der Abietinsäure resultiert, ist zu vermuten, daß die Einstufung „Krebserzeugend, Kategorie 3A“ aus der gleichen, umstrittenen Klassifizierung der Ölsäure (siehe unten) abgeleitet wurde, da Tallöldestillate in der Regel größere Anteile an Ölsäure enthalten. Eine toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung für Tallöl ist bisher offenbar nicht erschienen.

Auffällig ist, daß die Überprüfung von Tallöldestillaten nicht, wie ansonsten üblich, auf den gelben Seiten (geplante Änderungen und Neuaufnahmen) der MAK- und BAT-Werte-Liste des letzten Jahres bzw. der letzten Jahre angekündigt wurde. Die Hersteller von Tallöldestillaten und die nachgeschalteten Anwender hatten folglich keine Gelegenheit, Beiträge zur Überprüfung zu leisten.

 

Im staatlichen System (EU) ist Tallöl bisher nicht als Gefahrstoff eingestuft worden.

 

 

·               ISONONANSÄURE wurde überprüft; mangels ausreichender Daten konnte kein MAK-Wert aufgestellt werden (daher Zuordnung zu Abschnitt IIb). Es erfolgten keine Einstufungen oder Markierungen.

 

 

Weitere Anmerkungen zu relevanten KSS-Komponenten und Stoffen:

 

·               Carbendazim  (2-(Methoxycarbonylamino)-benzimidazol)                         

Laut Arbeitsprogramm (siehe unten) beabsichtigt die MAK-Kommission, einen MAK-Wert aufzustellen und die krebserzeugende Wirkung zu überprüfen. Soweit KSS betroffen sind, ist dieser Aufwand nicht mehr notwendig, da dieses Fungizid zwar gemäß EU-Biozid-Richtlinie für Produktart 13 („Schutzmittel für Metallbearbeitungsflüssigkeiten“) notifiziert wurde; es wurde jedoch kein Dossier eingereicht. Dieses Fungizid darf daher voraussichtlich ab 2009 nicht mehr für den Einsatz in KSS in Verkehr gebracht werden.

 

·               Formaldehyd  

Formaldehyd ist zur Zeit seitens der MAK-Kommission als „Krebserzeugend, DFG-Kategorie 4“ („…bei Einhaltung des MAK-Wertes….ist kein nennenswerter Beitrag zum Krebsrisiko für den Menschen zu erwarten…“ – siehe Glossar) eingestuft.

Die MAK-Kommission hat die Überprüfung des krebserzeugenden Potentials von Formaldehyd im Jahre 2007 in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen. Dies wurde offenbar durch die von der International Agency for Research on Cancer (IARC) im Juni 2004 veröffentlichte, inzwischen von verschiedenen Autoren nachdrücklich in Frage gestellte Mitteilung, man habe eine krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd beim Menschen nachgewiesen, verursacht (siehe u.a. den Beitrag „Formaldehyd - ein krebserzeugender Stoff ?“ von August 2007 auf der VSI-Homepage sowie die Internetseiten von FORMACARE – www.formacare.org).

 

·               Ölsäure

Die umstrittene Einstufung von Ölsäure als „Krebserzeugend, Kategorie 3A“ (siehe Glossar) der MAK-Kommission existiert nach wie vor. Da Ölsäurederivate einer der Hauptbestandteile der menschlichen Nahrung sind, aus denen Ölsäure in erheblichen Mengen freigesetzt wird, wäre eine Plausibilitätsprüfung seitens der MAK-Kommission angezeigt (siehe u.a. VSI aktuell III/00, DGMK-Information von April 2000). Im staatlichen System ist Ölsäure überhaupt nicht als Gefahrstoff eingestuft. Es sind keine Bestrebungen seitens der EU bekannt, ein Einstufungsverfahren hinsichtlich der angeblich krebserzeugenden Wirkung von Ölsäure einzuleiten.

 

·               Phenothiazin   (Neuaufnahme)

Phenothiazin wird in der MAK- und BAT-Werte-Liste als KSS-Komponente geführt. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob dieser Stoff tatsächlich in KSS eingesetzt wird.

 

·               Thiabendazol   (2-(Thiazol-4-yl)benzimidazol)

Dieses Fungizid wurde zwar gemäß EU-Biozid-Richtlinie notifiziert; es wurde jedoch kein Dossier für Produktart 13 eingereicht. Es darf daher voraussichtlich ab 2009 nicht mehr als „Schutzmittel für Metallbearbeitungsflüssigkeiten“ in Verkehr gebracht werden.

 

·               Triethanolamin

Die stark umstrittene Sh-Markierung (Gefahr der Hautsensibilisierung) von Triethanol-amin wurde von der MAK-Kommission 2006 zurückgenommen. Aus unerfindlichen Gründen wird jedoch in der Stoffliste bei Triethanolamin weiter auf Abschnitt IV („Sensibilisierende Arbeitsstoffe“) hingewiesen. Dagegen ist merkwürdigerweise der Hinweis auf Abschnitt Xc („Besondere Arbeitsstoffe - Kühlschmierstoffe“) entfallen. Die Überprüfung der möglichen krebserzeugenden Wirkung von Triethanolamin wie auch die Aufstellung eines MAK-Wertes sind nach wie vor im Arbeitsprogramm der MAK-Kommission enthalten.  

 

·               Verweis auf den „technikbasierten Grenzwert von 10 mg/m3 für KSS“

Folgende KSS-Komponenten haben in der Stoffliste die Fußnote 40) „Bei Einhaltung des technikbasierten Grenzwerts von 10 mg/m3 E für Kühlschmierstoffe ist mit einer gesundheitsschädlichen Wirkung nicht zu rechnen“ erhalten:

 

              1-Dodecanol

              1-Hexadecanol

              1-Octadecanol

              2-Octyldocecan-1-ol

              Triazintriyltriimino-trihexansäure

 

Den „technikbasierten Grenzwert von 10 mg/m3 E für Kühlschmierstoffe“ gemäß TRGS 900 gibt es seit dem 1.1.2005 nicht mehr.

Es fällt in diesem Zusammenhang auf, daß die obengenannten vier aliphatischen Alkohole mit dieser Fußnote versehen wurden, nicht jedoch die ebenfalls in der Liste enthaltenen  1-Hexanol, 2-Hexyldecanol, 1-Octanol, 1-Tetradecanol und iso-Tridecanol.

 

Die MAK-Kommission hat sich nicht in der Lage gesehen, für die obengenannten        aliphatischen Alkohole MAK-Werte aufzustellen, während es für die meisten dieser Verbindungen neuere Arbeitsplatzgrenzwerte gemäß TRGS 900 gibt.

 

 

 

Wichtige geplante Überprüfungen und Neuaufnahmen 2009 oder später

von besonderem Interesse für den Kühlschmierstoff- und Schmierstoffsektor:

 

Benzotriazol

Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung

Bor und seine anorganischen Verbindungen

Aufstellung von MAK-Werten

Carbendazim (Fungizid) (2-(Methoxycarbonylamino)-benzimidazol)

Aufstellung eines MAK-Wertes, Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung

2-Ethylhexanol

Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung

Formaldehyd

Überprüfung des krebserzeugenden Potent ials

Hydraulikflüssigkeiten und Schmierstoffe, Komponenten

Aufstellung von MAK-Werten, Überprüfung auf sensibilisierende Wirkung

Kühlschmierstoffe, Komponenten

Überprüfung der Toxizität und Kanzerogenität (Daueraktivität)

Triethanolamin

Aufstellung eines MAK-Wertes, Überprüfung auf  krebserzeugende Wirkung

 

 

Relevante Stoffe, die zur Zeit einen MAK-Wert (DFG), jedoch keinen

staatlichen  Luftgrenzwert (AGW/TRGS 900) haben (Auszug)

 

Stoff/Komponente [CAS-Nr.]

MAK-Wert

(DFG)

mg/m3

Früherer Luftgrenwert

(TRGS 900/ BArbBl.

Heft 7/8-2004)

mg/m3

Anmerkungen

5-Chlor-2-methyl-2,3-dihydroisothiazol-3-on / 2-Methyl-2,3-dihydroisothiazol-3-on(CMI/MI; 3:1) [26172-55-4 / 2682-20-4]

0,2 E

0,05

B

Diethanolamin (2,2’-Iminodiethanol) [111-42-2]

1 E

15 E

B

Formaldehyd [50-00-0]

0,37

0,62

B

Glutardialdehyd (“Glutaral”) [111-30-8]

0,21

0,42

B

Kupfer [7440-50-8] und seine anorganischen Verbindungen

0,1 E

1 E

B

2-Methylpentan-2,4-diol (Hexylenglykol) [107-41-5]

49

49

B (neu aufgenommen)

Natriumdiethyldithiocarbamat [148-18-5]

2 E

2 E

B

Tri-n-butylphosphat [126-73-8]

11

2,5

B

 

B  Der Stoff ist in der Bearbeitungsliste des UA III des AGS enthalten (Internet: www.baua.de / Gefahrstoffe/Technische Regeln für Gefahrstoffe/TRGS 900); d.h. es wird angestrebt, in absehbarer Zeit einen arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründeten Arbeitsplatzgrenzwert gemäß TRGS 900 abzuleiten

 

E   Einatembare Fraktion

 

 

AUSFÜHRLICHE DARSTELLUNG DER ERFOLGTEN BZW. GEPLANTEN ÄNDERUNGEN, ÜBERPRÜFUNGEN UND NEUAUFNAHMEN

 

In der nachstehenden Teilliste „Änderungen 2008“ werden nur diejenigen relevanten Stoffe aufgeführt, bei denen sich Einstufungen, Markierungen, MAK-Werte u.a. gegenüber der Liste für 2007 geändert haben, oder die neu aufgenommen wurden.

Die sich auf die MAK-Werte (8-Stunden-Mittelwerte) beziehenden „Spitzenbegrenzungen“ (Überschreitungsfaktoren bei kurzzeitigen Expositionsspitzen) wurden aus Vereinfachungsgründen nicht in die vorstehenden Tabellen aufgenommen.

 

 

Änderungen 2008

 

Stoff/Komponente [CAS-Nr.]

Änderung

Cobalt  [7440-48-4] und Cobaltverbindungen (einatembare Fraktion)

Markierung H- ansonsten unverändert: Markierung Sah, Krebserzeugend Kat. 2, Keimzellmutagen Kat.3A, vgl.Abschnitt XIII

Nickellegierungen

Fußnote zu H/S:„Für Nickellegierungen, aus denen Nickel bioverfügbar ist, siehe Nickel und Nickelverbindungen“ Markierung Sah entfällt Hinweis „vgl.Abschnitt IV“ entfällt

N-Phenyl-1-naphthylamin [90-30-2]

vgl. Abschnitt IIb -ansonsten unverändert: Markierung Sh vgl.Abschnitt Xc

Tantal, alveolengängige und einatembare Fraktion [7440-25-7]

Schwangerschaft  Gruppe C - ansonsten unverändert: MAK-Wert 1,5 mg/m3 A bzw. 4 mg/m3 E, vgl. Abschnitte Vf und Vg

 

Neuaufnahmen 2008

 

Stoff/Komponente [CAS-Nr.]

MAK-Wert bzw. Klassifizierung

Aminotris(methylenphosphonsäure) [6419-19-8]

vgl. Abschnitte IIb und Xc

Chrom(III)-Verbindungen

Markierung Sh,  mit Fußnote: „-Gilt nicht für Chrom(III)-oxid und vergleich bar schwerlösliche Chrom(III)-Verbindungen“ vgl. Abschnitt IIb

Di-n-butylphosphat und seine technischen Gemische [107-66-4]

Krebserzeugend Kat.3A, vgl. Abschnitt Xc

Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) [60-00-4]

vgl. Abschnitt IIb, Fußnote: „Mischexposition mit Eisenverbindungen vermeiden (FeEDTA-Bildung)“

Isononansäure [3302-10-1, 26896-18-4]

vgl. Abschnitte IIb und Xc

Phenothiazin [92-84-2]

vgl. Abschnitte IIb und Xc, Fußnote: „Phototoxische Wirkung“

Tallöl, destilliert [8002-26-4]

Markierung Sh, mit Fußnote: “Gilt nur für Abietinsäure-haltige Tallöldestillate (siehe auch Begründung Abietinsäure 2002)“ Krebserzeugend Kat.3A, vgl. Abschnitt Xc

Thiabendazol (2-(Thiazol-4-yl)benzimidazol) [148-79-8]

MAK-Wert 20 mg/m3 E, Schwangerschaft Gruppe C, Keimzellmutagen Kat.5, vgl. Abschnitt Xc

 

 

GLOSSAR für Neuaufnahmen 2008 und Änderungen 2008

 

Abschnitt IIb

Stoffe, für die derzeit keine MAK-Werte aufgestellt werden können

Abschnitt IV

Sensibilisierende Arbeitsstoffe

Abschnitt Vf

Aerosole - Allgemeiner Staubgrenzwert

Abschnitt Vg

Aerosole - Überschreitung von MAK-Werten

Abschnitt Xc

Besondere Arbeitsstoffe - Kühlschmierstoffe

Abschnitt Xd

Besondere Arbeitsstoffe - Hydraulikflüssigkeiten und Schmierstoffe

Abschnitt XIII

Krebserzeugende Arbeitsstoffe

 

MAK-WERTE

 

A

Alveolengängige Fraktion

E

Einatembare Fraktion

 

MARKIERUNGEN

 

H

Gefahr der Hautresorption

Sa

Gefahr der Sensibilisierung der Atemwege

Sh

Gefahr der Sensibilisierung der Haut

Sah

Gefahr der Sensibilisierung der Atemwege und der Haut

 

 

KREBSERZEUGENDE ARBEITSSTOFFE:

 

(bei den in den vorstehenden Tabellen genannten Einstufungen handelt es sich stets um die DFG-Kategorien, nicht um die staatlichen (d.h. EU-)Einstufungen)

 

Kategorie 1

Stoffe, die beim Menschen Krebs erzeugen und bei denen davon auszugehen ist, daß sie einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko leisten

Kategorie 2

Stoffe, die als krebserzeugend beim Menschen anzusehen sind, weil durch hinreichende Ergebnisse aus Langzeit-Tierversuchen oder Hinweise aus Tierversuchen und epidemiologischen Untersuchungen davon auszugehen ist, daß sie einen nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko leisten

Kategorie 3A

Stoffe, bei denen die Voraussetzungen erfüllt wären, sie der Kategorie 4 oder 5 zuzuordnen. Für die Stoffe liegen jedoch keine hinreicheden Informationen vor, um einen MAK- oder BAT-Wert abzuleiten.

Kategorie 3B

Aus In-vitro- oder aus Tierversuchen liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. Zur endgültigen Entscheidung sind weitere Untersuchungen erforderlich

Kategorie 4

Stoffe mit krebserzeugender Wirkung, bei denen ein nicht-genotoxischer Wirkungsmechanismus im Vordergrund steht und genotoxische Effekte bei Einhaltung des MAK- und BAT-Wertes keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen. Unter diesen Bedingungen ist kein nennenswerter Beitrag zum Krebsrisiko für den Menschen zu erwarten

Kategorie 5

Stoffe mit krebserzeugender und genotoxischer Wirkung, deren Wirkungsstärke jedoch als so gering erachtet wird, daß unter Einhaltung des MAK- und BAT-Wertes kein nennenswerter Beitrag zum Krebsrisiko beim Menschen zu erwarten ist

 

 

KEIMZELLMUTAGENE:

 

Kategorie 1

Keimzellmutagene, deren Wirkung anhand einer erhöhten Mutationsrate unter den Nachkommen exponierter Personen nachgewiesen wurde.

Kategorie 2

Keimzellmutagene, deren Wirkung anhand einer erhöhten Mutationsrate unter den Nachkommen exponierter Säugetiere nachgewiesen wurde.

Kategorie 3A

Stoffe, für die eine Schädigung des genetischen Materials der Keimzellen beim Menschen oder im Tierversuch nachgewiesen wurde oder für die gezeigt wurde, daß sie mutagene Effekte in somatischen Zellen von Säugetieren in vivo hervorrufen und daß sie in aktiver Form die Keimzellen erreichen.

Kategorie 3B

Stoffe, für die aufgrund ihrer genotoxischen Wirkungen in somatischen Zellen von Säugetieren in vivo ein Verdacht auf eine mutagene Wirkung in Keimzellen abgeleitet werden kann.

Kategorie 4

Entfällt

Kategorie 5

Keimzellmutagene oder Verdachtsstoffe (gemäß der Definition in Kategorien 3A und 3B), deren Wirkungsstärke als so gering erachtet wird, daß unter Einhaltung des MAK-Wertes kein nennenswerter Beitrag zum genetischen Risiko für den Menschen zu erwarten ist.

 

 

SCHWANGERSCHAFT:

 

Gruppe A

Eine fruchtschädigende Wirkung ist beim Menschen sicher nachgewiesen und auch bei Einhaltung des MAK- und BAT-Wertes zu erwarten.

Gruppe B

Mit einer fruchtschädigenden Wirkung muß nach den vorliegenden Informationen auch bei Einhaltung des MAK- und BAT-Wertes gerechnet werden.

Gruppe C

Eine fruchtschädigende Wirkung braucht bei Einhaltung des MAK- und BAT-Wertes nicht befürchtet zu werden.

Gruppe D

Für die Beurteilung der fruchtschädigenden Wirkung liegen entweder keine Daten vor oder die vorliegenden Daten reichen für eine Einstufung in eine der Gruppen A, B oder C nicht aus.

 

 

Geplante Überprüfungen und Änderungen 2009 oder später

 

Stoff/Komponente [CAS-Nr.]

Diskutierte Änderung

Allgemeiner Staubgrenzwert (alveolengängige Fraktion)

Überprüfung des MAK-Wertes*, Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung*, Überprüfung auf fruchtschädigende Wirkung*

Allgemeiner Staubgrenzwert (einatembare Fraktion)

Überprüfung des MAK-Wertes*, Überprüfung auf fruchtschädigende Wirkung *

Aluminium-  [7429-90-5], Aluminiumoxid- [1344-28-1, 1302-74-5] und Aluminiumhydroxid- [21645-51-2] haltige Stäube

 

Überprüfung des MAK-Wertes*, Überprüfung der Reproduktionstoxizität*

Ammoniak   [7664-41-7]

Überprüfung des MAK-Wertes*

Bariumverbindungen (löslich)

Überprüfung des MAK-Wertes*

Benzotriazol [95-14-7]

Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung*

Bor [7440-42-8] und seine anorganischen Verbindungen

Aufstellung von MAK-Werten*

tert-Butyl-4-hydroxyanisol (BHA) [25013-16-5]

Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung*

Carbendazim (2-(Methoxycarbonylamino)-benzimidazol) [10605-21-7]

 

Aufstellung eines MAK-Wertes*, Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung*

Chlorierte Biphenyle (Chlorgehalt 42 %) [53469-21-9]

 

Überprüfung des MAK-Wertes*

Chlorierte Biphenyle (Chlorgehalt 54 %) [11097-69-1]

 

Überprüfung des MAK-Wertes*

Chrom(VI)-Verbindungen

Überprüfung des krebserzeugenden Potentials für den Menschen*

Colophonium [8050-09-7]

Aufstellung eines MAK-Wertes*

Dieselmotor-Emissionen

Überprüfung des krebserzeugenden Potentials* (erscheint jedoch bereits in der Stoffliste als  „Krebserzeugend, Kat.2“)

Dipropylenglykol-monomethylether [34590-94-8]

Überprüfung des MAK-Werte *

Ethylenglykol [107-21-1]

Überprüfung des MAK-Wertes*, Überprüfung der Hautresorption*

2-Ethylhexanol [104-76-7]

Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung*

Formaldehyd [50-00-0]

Überprüfung des krebserzeugenden Potentials*

Hydraulikflüssigkeiten und Schmierstoffe, Komponenten

Aufstellung von MAK-Werten*, Überprüfung auf sensibilisierende Wirkung*

Kühlschmierstoffe, Komponenten

Überprüfung der Toxizität und Kanzerogenität*

Mangan [7439-96-5] und seine anorganischen Verbindungen

Überprüfung des MAK-Wertes

Molybdänverbindungen

Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung*

Passivrauchen am Arbeitsplatz

Überprüfung auf keimzellmutagene Wirkung*

Phosphorwasserstoff [7803-51-2]

Überprüfung des MAK-Wertes*, Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung*

1,1,2,2-Tetrachlorethan [79-34-5]

Überprüfung des krebserzeugenden Potentials*

Toluol [108-88-3]

Überprüfung des MAK-Wertes*

Tri-n-butylphosphat [126-73-8]

Überprüfung der Hautresorption*

1,1,2-Trichlorethan [79-00-5]

Überprüfung des MAK-Wertes*

Triethanolamin (2,2’,2’’-Nitrilotriethanol) [102-71-6]

Aufstellung eines MAK-Wertes*, Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung*

*   bereits in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 als geplante Überprüfung oder Änderung enthalten

 

 

Geplante Neuaufnahmen 2009 oder später

 

Stoff/Komponente [CAS-Nr.]

Grund der geplanten Neuaufnahme

Allgemeiner Aerosolgrenzwert (alveolengängige Fraktion)

Aufstellung eines MAK-Wertes*

Calciumhydroxid [1305-62-0]

Aufstellung eines MAK-Wertes*

Di-n-butylphthalat [84-74-2]

Aufstellung eines MAK-Wertes*

Diisodecylphthalat [26761-40-0]

Aufstellung eines MAK-Wertes*

Diisononylphthalat [28553-12-0]

Aufstellung eines MAK-Wertes*

2-Dimethylamino-2-methyl-1-propanol [7005-47-2]

Aufstellung eines MAK-Wertes*

N,N‘-Dimethylethanolamin [108-01-0]

Aufstellung eines MAK-Wertes *

Dioctylphthalat [117-84-0]

Aufstellung eines MAK-Wertes *

Diphenyl-2-ethylhexyl-phosphat [1241-94-7]

Aufstellung eines MAK-Wertes *

Dipropylenglykol-n-butylether [29911-28-2]

Aufstellung eines MAK-Wertes *

Dodekan [112-40-3]

Überprüfung auf tumorpromovierende Wirkung*

Feinstäube, anorganische, schwerlösliche, nicht faserige, inkl. ultrafeine Partikel

Aufstellung von MAK-Werten*, Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung*

Hydroxyethan-1,1-diphosphonsäure, Na-Salz [7414-83-7]

Aufstellung eines MAK-Wertes

2-(2-Methoxyethoxy)-ethanol [111-77-3]

Aufstellung eines MAK-Wertes*

Methyldecanoat [110-42-9]

Aufstellung eines MAK-Wertes*

Natriumchlorid (Aerosol) [7647-14-5]

Aufstellung eines MAK-Wertes*, Überprüfung auf tumorpromovierende Wirkung*

Nonylphenol [25154-52-3]

Aufstellung eines MAK-Wertes*

Organische Stäube

Aufstellung von MAK-Werten*, Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung*

Ottomotor-Emissionen

Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung*

Propylenglykol-n-butylether [29387-86-8]

Aufstellung eines MAK-Wertes *

Propylenglykol-mono-tert-butylether [57018-52-7]

Überprüfung auf krebserzeugende Wirkung*

Stickoxide [10102-43-9, 10102-44-0]

Frage eines gemeinsamen MAK-Wertes*

Testbenzin [64742-88-7; 64742-49-0; 64742-48-9]

Aufstellung eines MAK-Wertes*

Tetranatrium-ethylendiamin-tetra-acetat (Na-EDTA) [64-02-8]

Aufstellung eines MAK-Wertes*

Zink     [7440-66-6] und seine Verbindungen

Aufstellung von MAK-Werten*

* bereits in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2007 als geplante Neuaufnahme enthalten

 

 

BAT-Werte – Änderungen 2008 (Auszug)

(Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte)

 

Stoff [CAS-Nr.]

BAT-Wert

Parameter

2-Butoxyethanol (Butylglykol) [111-76-2]

100 mg/l

Neu: 200 mg/l

Butoxyessigsäure

Gesamt-Butoxyessigsäure

 

 

Änderungen gegenüber der Liste 2007

 

Die Änderungen gegenüber der Liste 2007 (siehe vorn unter „Änderungen 2008“ und „Neuaufnahmen 2008“) sind in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2008 (Teil II - Stoffliste) wie üblich mit einem Stern gekennzeichnet. Die MAK-Kommission hat diese Vorschläge verabschiedet, stellt sie jedoch bis 31.12.2008 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden, die von der Kommission geprüft und ggf. für die endgültige Verabschiedung berücksichtigt werden.

 

Wissenschaftliche Begründungen

 

Für jede Entscheidung wird eine ausführliche wissenschaftliche Begründung in der Reihe „Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe, toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründungen von MAK-Werten“ veröffentlicht (zu beziehen beim Verlag Wiley-VCH, 69451 Weinheim).

 

Redaktionsschluß für Hinweise für die MAK- und BAT-Werte-Liste 2009

 

Betriebsärzte, Hersteller und Anwender von Industriechemikalien.werden gebeten, der Kommission weitere, bisher noch nicht erfaßte Arbeitsstoffe mitzuteilen.

Wissenschaftliche und technische Angaben und Erfahrungen zu den oben aufgeführten Stoffen werden bis zum 1.2.2009 erbeten an die

 

            Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft

            53170  Bonn

 

 

 

QUELLE:       Deutsche Forschungsgemeinschaft (Herausgeber),

                        MAK- und BAT-Werte-Liste 2008,

                        Verlag Wiley-VCH, Weinheim (2008), ISBN 978-3-527-32303-6

 

 

 

J.Hübner / August 2008