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Einstufung und Kennzeichnung von Borsäure und Natriumboraten

Mit der 30. ATP zur Richtlinie 67/548/EEC wurde die Borsäure (und u.a. auch Natriumborat) als „Fortpflanzungsgefährdend (Reproduktionstoxisch), Kategorie 2“ eingestuft werden. Die 30. ATP wurde als 1. ATP nach CLP/GHS übernommen. Die geplante Kennzeichnung nach dem alten System und der 30. ATP als:

  • T (Reproduktionstoxisch Kategorie 2), Symbol: Totenkopf
  • R 60 (Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen)
  • R 61 (Kann das Kind im Mutterleib schädigen)
  • R 48 (Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerfristiger Exposition)
  • R 22 (Gesundheitsschädlich beim Verschlucken)

wurde daher in das GHS/CLP übernommen. Voraussichtlich ab dem 1.12.2010 werden dann Borsäure und Zubereitungen (GHS/CLP: Mischungen) mit mehr als 5,5% freier Borsäure daher eingestuft und gekennzeichnet mit:

  • Reproduktionstoxisch Kategorie 1B (bei Konzentrationen ≥ 5,5%)

  • Gefahrenhinweis: H360FD: "Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen".

  • Symbol: GHS08 „Gesundheitsgefahr“

  • Signalwort „Gefahr“

Meinung des VSI (siehe auch VSI Info 31/2009):

Einstufung als „Fortpflanzungsgefährdend, Kat. 1B“ ist nicht gerechtfertigt. Die Ergebnisse der Tierversuche sind so nicht auf den Menschen übertragbar. Darüber hinaus liegt die Dosis bei Ratten, welche eine reversible(!) Schädigung der Spermien verursacht, bei 150mg/kg/Tag, schwere irreversible Schäden traten bei 330mg/kg/Tag auf. Wenn man annimmt, das ein Ratte 500g wiegt, müsste bei Übertragbarkeit auf den Menschen dieser zwischen 11g und 25g Borsäure pro Tag über mehrere Wochen hinweg einnehmen. Geringe Mengen von Borsäure verursachen jedoch schon Übelkeit und Erbrechen, so dass es als unmöglich betrachtet werden kann, selbst eine kleine Menge Borsäure zu verabreichen. Die tödliche Dosis liegt offenbar bei 25-30g, d.h. man kann davon ausgehen, dass ein Mensch erst an Vergiftung stirbt, bevor es zu einer Fortpflanzungsgefährdung kommt (wobei der Tod auch als eine Art Fortpflanzungsgefährdung gesehen werden kann ;-).

Leider zeigt sich hier auch ein Paradigmenwechsel in der Beurteilung von gefährlichen Stoffen, wie er auch u.a. REACH und der neuen Pestizidverordnung zugrunde liegt: Stoffe werden nur noch nach ihrer Gefährlichkeit eingestuft, die Einstufung und Kennzeichnung unter Beachtung der „üblichen Handhabung und Verwendung“, welche bislang immer Beachtung fand, wurde aufgegeben. Nach diesem neuen Grundsatz werden sehr viel mehr Stoffe als "gefährlich" eingestuft, ohne das eine tatsächliche Gefährdung für Mensch und Umwelt vorliegt, da wie im vorliegenden Fall, niemand solch extrem große Mengen an Borsäure aufnehmen kann. Wir befürchten sogar einen gegenteiligen Effekt für den Verbraucher: wenn immer mehr Stoffe als "gefährlich" eingestuft werden, könnte der Verbraucher gegenüber der Kennzeichnung abstumpfen und dann tatsächlich durch die wirklich gefährlichen Stoffe gefährdet werden, wie z.B. durch die Neueinstufung von niedrigviskosen Kohlenwasserstoffen. Darüber hinaus werden seit Jahrzehnten bewährte und sicher gehandhabte Stoffe (im Falle der Borsäure ist dem VSI kein Fall einer Vergiftung durch borsäurehaltige Kühlschmierstoffkonzentrate bekannt) durch neue, möglicherweise für den Anwendungsfall schlechtere Stoffe, ersetzt. Dies führt zwangsläufig zu Kostensteigerungen und vermehrtem Abfall, wenn die Performance und Haltbarkeit von Schmierstoffen absinkt. Chemische Stoffe haben nun einmal bestimmte Eigenschaften, für die sie ausgewählt wurden. Ersatzstoffe können dies nur bedingt nachbilden.

Der VSI hat zusammen mit der SMBG eine Studie durchführen lassen, bei der der Gehalt an freier Borsäure in Kühlschmierstoffkonzentraten gemessen wurde. Im Ergebnis zeigt sich, dass in Kühlschmierstoffkonzentraten der Gehalt an freier Borsäure klar unter 5,5% lag, auch wenn die Einsatzkonzentration deutlich höher war. Offensichtlich wurde die Borsäure neutralisiert. Gestützt auf diese Studie hält der VSI die Kennzeichnung von Kühlschmierstoffkonzentraten mit den o.g. Gefährlichkeitsmerkmalen für nicht gerechtfertigt. Allerdings ist die Borsäure in Kapitel 3 des Sicherheitsdatenblattes aufzulisten. Die aus der Studie abgeleitete Handlungshilfe kann hier eingesehen werden (English version of the Boric acid paper). Die UKLA (Britische Schwesterorganisation des VSI) hat ein ähnliches Papier veröffentlicht.